07.09.2023 09:52
Die Kirsche auf der Sahnetorte
Zusammenfassung der neuen Förderung KfW 442 für PV-Anlagen mit Wallbox ab 26.09.2023:
- Die Förderung gilt nur beim Neuerwerb der gesamten Anlage.
- Es darf keine vorhandene Anlage auf dem Dach sein, und der Kunde darf keine Wallbox besitzen.
- Das Elektroauto muss auf den Namen des Kunden laufen, nicht auf die Firma.
Geförderte Maßnahmen beinhalten:
- Kauf einer neuen Wallbox mit mindestens 11 kW Ladeleistung.
- Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Leistung.
- Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 kWh Kapazität.
- Einbau und Anschluss der gesamten Anlage inklusive aller Installationsarbeiten.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Alle Komponenten müssen fabrikneu sein und noch nicht bestellt oder besessen worden sein.
- Der Antragsteller muss ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug) besitzen, das auf ihn oder eine im Haushalt lebende Person zugelassen ist.
- Das Wohngebäude muss bereits bestehen und bewohnt sein.
Diese Förderung ist nicht verfügbar für:
- Neubauten vor Einzug
- Ausschließlich vermietete Objekte
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- Eigentumswohnungen
- Mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
Zuschusshöhe und Auszahlung:
- Für die Ladestation: 600 Euro pauschal (bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal).
- Für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro.
- Für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro.
- Maximaler Gesamtzuschuss beträgt 10.200 Euro.
Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.
Beantragung des Zuschusses:
- Antrag im Kundenportal "Meine KfW" vor Bestellung bzw. Vertragsabschluss.
- Nach Zusage Bestellung und Installation.
- Ab März 2024: Identitätsnachweis und Nachweise für die Durchführung erbringen.
Nach Prüfung werden die Fördermittel ausgezahlt.
Team der Sonnenbauingenieure